Mietbedingungen & Versicherungsinformationen
Bevor Sie Ihr Rad mieten, ist es wichtig, unsere Mietbedingungen, Buchungsbedingungen und den Versicherungsschutz zu kennen. Ob Sie Pannenhilfe, Haftpflicht- oder Diebstahlschutz benötigen – bei uns sind Sie bestens abgesichert. Werfen Sie einen Blick auf unsere vollständigen Mietrichtlinien, damit Ihrem reibungslosen und genussvollen Raderlebnis auf Mallorca nichts im Wege steht.
Buchungsbedingungen und Mietbedingungen – Fahrradverleih-Richtlinie
Bezahlung der Miete
Der Kunde darf das Fahrrad erst nach vollständiger Zahlung der Mietgebühr gemäß diesem Vertrag abholen und nutzen. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder in bar an dem auf der Website www.doctorbicycles.com angegebenen Ort erfolgen.
Bei einer Banküberweisung gilt die Zahlung erst dann als abgeschlossen, wenn der gesamte Betrag dem auf der Website angegebenen Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde. Wird die Anzahlung oder die gesamte Mietgebühr nicht bis zum vereinbarten Termin bezahlt, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zur Bestätigung Ihrer Fahrradreservierung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises erforderlich. Der Restbetrag ist bei Abholung des Fahrrads fällig. Diese Anzahlung sichert Ihre Reservierung und stellt sicher, dass das Fahrrad am Abholtag nach Ihren Wünschen vorbereitet wird.
Pflichten des Kunden
Das Fahrrad darf ausschließlich vom Kunden genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Abholung und Rückgabe des Fahrrads sind nur am Verleihort möglich (sofern zwischen Vermieter und Kunde nichts anderes vereinbart wurde) und nur während der auf www.doctorbicycles.com angegebenen Öffnungszeiten. Holt der Kunde das reservierte Fahrrad nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, verfällt die Reservierung (einschließlich der Anzahlung) ohne Anspruch auf Rückerstattung, sofern Vermieter und Kunde nichts anderes vereinbaren.
Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer in vollem Umfang für jegliche Beschädigung, jeden Verlust, Diebstahl oder die Zerstörung des Fahrrads und seiner Komponenten, unabhängig davon, ob der Schaden vom Kunden oder von einem Dritten verursacht wurde.
Bei Abholung des Fahrrads ist eine erstattbare Kaution in Höhe von 100 EUR zu hinterlegen. Diese Kaution deckt etwaige Schäden am Fahrrad während der Mietdauer ab. Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, wenn das Fahrrad in seinem ursprünglichen Zustand, ohne Schäden oder Mängel, zurückgegeben wird.
Der Kunde muss alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Schäden, Diebstahl oder Verlust des Fahrrads zu verhindern. Jeder Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden, entweder persönlich oder telefonisch, unter Verwendung der auf www.doctorbicycles.com angegebenen Kontaktdaten. Eine unterlassene rechtzeitige Schadensmeldung kann zur Haftung für alle durch die Verzögerung verursachten Folgen führen.
Stand der Kunde zum Zeitpunkt eines Unfalls unter Alkoholeinfluss, erlischt jede vereinbarte Versicherung. Technische Probleme sind ausschließlich dem Vermieter zu melden, der über das geeignete Reparaturverfahren entscheidet – Kunden ist es nicht gestattet, das Fahrrad selbst zu reparieren.
Gibt der Kunde das Fahrrad nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurück, wird eine zusätzliche Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste auf www.doctorbicycles.com berechnet.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt dem Kunden das Fahrrad zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit, wobei dessen Zustand im Übergabeprotokoll festgehalten wird.
Ist das reservierte Fahrrad aus technischen Gründen nicht verfügbar, stellt der Vermieter dem Kunden ein Ersatzfahrrad der gleichen oder einer höheren Preiskategorie zur Verfügung (falls kein Fahrrad derselben Kategorie verfügbar ist). Wird ein Fahrrad einer niedrigeren Kategorie angeboten, wird der Preis in Absprache mit dem Kunden angepasst. Der Kunde hat das Recht, ein Fahrrad einer anderen Preiskategorie ohne Stornogebühren abzulehnen.
Im Falle unvorhergesehener Umstände wie Naturkatastrophen, Epidemien, bewaffneter Konflikte oder behördlicher Eingriffe haftet der Vermieter nicht für die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung.
Versicherungs- und Pannenhilfsleistungen
Der Grundmietpreis beinhaltet keine Versicherung gegen Fahrradschäden.
Bei mechanischen Problemen, wie einem gebrochenen Rahmen oder einem defekten Schaltwerk, bieten wir kostenlose SOS-Pannenhilfe. Dieser Service gilt nicht für den Transport von Personen, die durch Alkohol, Erschöpfung oder widrige Wetterbedingungen beeinträchtigt sind.
Alle Schäden müssen am Tag des Unfalls gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Fahrradverleih-Absicherung.
Betriebsvorschriften
Das gemietete Fahrrad kann nur während der auf www.doctorbicycles.com angegebenen Öffnungszeiten abgeholt, angepasst und zurückgegeben werden. Pannenhilfsleistungen stehen während der auf der Website aufgeführten Öffnungszeiten zur Verfügung. Änderungen der Öffnungszeiten werden auf der Website aktualisiert.
Das Fahrrad muss am letzten Miettag bis 17:30 Uhr zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Tagesmietgebühr gemäß Preisliste berechnet.
Vertragsbeendigung
Der Vermieter kann den Vertrag in den in diesem Vertrag oder in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Fällen kündigen.
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Mietdauer stornieren, muss jedoch eine Stornogebühr entrichten:
0 % der gezahlten Anzahlung/Mietgebühr bei Stornierung 14 oder mehr Tage im Voraus
50 % der gezahlten Anzahlung/Mietgebühr bei Stornierung 8 – 13 Tage im Voraus
100 % der gezahlten Anzahlung/Mietgebühr bei Stornierung 7 Tage oder weniger im Voraus
Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung in Übereinstimmung mit der DSGVO und den spanischen Gesetzen. Ausführliche Informationen über die Datenverarbeitung, die Rechte des Kunden und deren Ausübung finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.doctorbicycles.com .
Diese Bedingungen sind ab dem 1. April 2025 bis auf Weiteres gültig.
Fahrradverleih-Absicherung: Pannenhilfe, Haftung & Diebstahlschutz
1) Bedingungen für die Pannenhilfe
Unser Pannenhilfeservice steht Ihnen in unerwarteten Situationen zur Verfügung, die Sie an der Fortsetzung Ihrer Fahrt hindern oder zu weiteren Schäden am Fahrrad führen könnten. Wir leisten Hilfe in folgenden Fällen:
- Unerwarteter und nicht selbstverschuldeter Defekt des Fahrrads: Wenn an Ihrem Fahrrad ein Defekt auftritt, der Sie am Fahren hindert (auch am eingeschränkten Fahren), oder wenn das Weiterfahren einen Schaden verursachen würde.
- Unverschuldeter Unfall: Wenn Sie in einen Unfall mit einem anderen Radfahrer oder Fahrzeug verwickelt sind und Ihr Fahrrad nicht ohne das Risiko weiterer Schäden fahrtüchtig ist.
- Sturz infolge eines Fahrraddefekts: Wenn Sie stürzen und das Fahrrad aufgrund eines unerwarteten und nicht selbstverschuldeten Defekts beschädigen, der ein Weiterfahren verhindert.
In diesen Fällen veranlassen wir eine Reparatur vor Ort. Ist eine Reparatur nicht möglich, stellen wir Ihnen ein Ersatzfahrrad zur Verfügung.
In den folgenden Fällen wird keine Pannenhilfe geleistet:
- Reifenpanne.
- Leere Di2-Batterie.
- Widrige Wetterbedingungen.
- Ermüdung oder gesundheitliche Probleme des Kunden.
- Sturz durch Fehler des Kunden: Wenn der Sturz darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde seine Fahrweise nicht dem Gelände angepasst hat, oder auf einen selbstverschuldeten Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer.
- Fahren auf ungeeignetem Untergrund: Fahren auf Straßen, die nicht für Rennräder vorgesehen sind (unbefestigte Straßen, nicht asphaltierte Straßen).
- Schäden durch unsachgemäße oder unzulässige Handhabung des Fahrrads: Im Falle von Schäden am Fahrrad durch unsachgemäße Nutzung.
Zusätzliche Informationen:
- Unser Pannenhilfeservice ist bestrebt, Ihr Problem so schnell wie möglich zu lösen, damit Sie Ihre Fahrt fortsetzen können.
- Wir streben stets eine Reparatur vor Ort an, doch falls dies nicht möglich ist, stellen wir ein Ersatzfahrrad bereit.
- Bitte geben Sie bei der Anforderung von Hilfe eine möglichst genaue Beschreibung der Situation an.
2. Haftung für Schäden am gemieteten Fahrrad
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am gemieteten Fahrrad entstehen. Diese Haftung gilt nicht für Schäden, die durch einen unerwarteten und nicht selbstverschuldeten Defekt des Fahrrads verursacht wurden.
Der Kunde ist in folgenden Fällen zur Zahlung des Schadens verpflichtet:
- Fahren auf ungeeignetem Untergrund: Schäden am Fahrrad durch Fahren auf Straßen, die nicht für Rennräder vorgesehen sind (unbefestigte Straßen, Offroad-Strecken).
- Unsachgemäße Handhabung: Schäden infolge unsachgemäßer oder unzulässiger Handhabung des Fahrrads.
- Selbstverschuldeter Unfall: Ein selbstverschuldeter Unfall mit einem anderen Radfahrer oder Fahrzeug.
- Sturz durch Fehler des Kunden: Ein Sturz und daraus resultierende Schäden am Fahrrad, sofern dieser nicht durch einen unerwarteten und nicht selbstverschuldeten Defekt des Fahrrads verursacht wurde, sondern beispielsweise durch eine nicht an das Gelände angepasste Fahrweise oder einen selbstverschuldeten Unfall.
- Fahren unter Einfluss: Schäden am Fahrrad, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Unfalls oder Schadens unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stand.
Wichtiger Hinweis:
- Im Falle eines Schadens am Fahrrad ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
- Ist der Kunde mit der Beurteilung der Schuldfrage nicht einverstanden und möchte seine Unschuld nachweisen, ist es erforderlich, die Verkehrspolizei zu rufen und einen Unfallbericht zu erstellen.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Umfang des Schadens zu beurteilen und die Höhe der Entschädigung festzulegen.
3. Fahrraddiebstahl
Im Falle eines Fahrraddiebstahls ist der Kunde verpflichtet, den Großhandelspreis des Fahrrads zu erstatten. Wir empfehlen unseren Kunden, vor dem Mieten eines Fahrrads eine Reiseversicherung abzuschließen, die auch das Risiko des Diebstahls von Mietausrüstung abdeckt. Beim Abschluss der Versicherung ist es wichtig, bei der Versicherungsgesellschaft zu prüfen, ob dieses Risiko abgedeckt ist.